Die freihändige Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) beziehungsweise für Bauleistungen (VOB) besteht unterhalb der EU-Schwellenwerte die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe.
Nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) beziehungsweise für Bauleistungen (VOB) besteht unterhalb der EU-Schwellenwerte die Möglichkeit einer freihändigen Vergabe.
Spätestens mit der im Oktober 2019 erschienenen Gesamtausgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gewinnt die beschränkte Ausschreibung weiter an Bedeutung.
Bei Bauvorhaben ist das Leistungsverzeichnis (LV) für Bauherren, Architekten, Planer und Ausführende ein unverzichtbarer Bestandteil der Ausschreibung und dient als Grundlage für die Angebotskalkulation.