ThemaVorbemerkungen

So schützen Sie sich vor Nachträgen, unnötigen Kosten und Missverständnissen

Die Formulierung von „Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen“ ist eine ungeliebte Pflicht beim Erstellen von Ausschreibungen. Allzu oft werden deshalb Vorbemerkungen aus bereits abgelaufenen Leistungsverzeichnissen und rechtlich überholten Vertragsvorlagen übernommen. Mit SIRADOS Vorbemerkungen können Sie beim Ausschreiben von Bauprojekten Zeit und Kosten sparen und Fehler vermeiden.

SIRADOS Baudaten Produkte für Architektur enthalten rechtlich einwandfreie Technische Vorbemerkungen (nach VOB/C) und juristische Besondere Vertragsbedingungen (nach VOB/B).

Die „VOB Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen“ von SIRADOS sind auf dem aktuellen Stand der VOB 2019. Die fertig ausformulierten Textbausteine garantieren eine rechtssichere Erstellung von Leistungsverzeichnissen und eine Bauauftragsvergabe ohne Risiko. In unserer Software befindet sich ein Auswahl-Assistent, welcher Sie schnell und bequem durch die vorformulierten Textbausteine führt.

Mit den VOB Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen von SIRADOS erstellen Sie sichere Leistungsverzeichnisse und vergeben Ihren Bauauftrag ohne Risiko!

VOB Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen

Die Software für VOB-konforme Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen für Ihre Leistungsverzeichnisse und Bauverträge.

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Das Datenpaket Neubau unterstützt Sie bei der Ausschreibung und Kostenplanung im Roh- und Ausbau. Inklusive Kostenelemente und VOB Vorbemerkungen.

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Ausschreibungstexte Technik (HLS/Elektro)

Das Datenpaket Technik unterstützt Planer bei der Ausschreibung und Kostenplanung für die Bereiche Heizung, Sanitär, Elektro und Lüftung. Inklusive Kostenelemente und VOB Vorbemerkungen.

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Ausschreibungstexte Tiefbau/GaLa

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Was sind Vorbemerkungen nach VOB?

Für jede Ausschreibung ist eine Leistungsbeschreibung erforderlich. Diese besteht in der Regel aus dem Leistungsverzeichnis (LV), das mit Vorbemerkungen ergänzt werden kann. Diese Vorbemerkungen können einzelnen Bestandteilen des Leistungsverzeichnisses oder dem gesamten Verzeichnis zugeordnet werden. Sie sind wichtig, weil sie dabei helfen, Bauleistungen zu präzisieren und somit Baupreise zu ermitteln.

Die VOB selbst gibt keine grundsätzlichen Anforderungen oder Regeln für Vorbemerkungen vor. Allerdings gibt es in der DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art – Hinweise, welchen Inhalt eine Leistungsbeschreibung haben sollte und dass dort auch technische Spezifikationen (TS) aufgeführt werden können. Diese TS sind vergleichbar mit den Vorbemerkungen.

In der Regel beinhalten Vorbemerkungen allgemeine Vertragsklauseln und beschränken sich auf technische Aspekte. Die Inhalte und Formulierungen müssen den Regelungen der VOB/B und der VOB/C entsprechen.

Vorbemerkungen können ausformulierte Ansprüche an die Qualität des Baus enthalten. Sie beziehen sich auf die Qualität der Konstruktion, der Ausführung oder die Art des Einbaus. Darüber hinaus können die Vorbemerkungen Vorgaben für Baustoffe oder den Güteschutz enthalten. Werden die Vorbemerkungen spezifiziert, gelten sie in der Regel nur für Teilleistungen bzw. einzelne Leistungsbereiche. Sie können auch dabei helfen, die jeweilige Leistungsbeschreibung zu verkürzen.

Wichtig: Eine Vorbemerkung ersetzt keine besonderen und zusätzlichen Vertragsbedingungen.

Die VOB legt Ausschreibenden nicht fest, ob zentrale Inhalte der Leistungsbeschreibung in der Vorbemerkung formuliert werden oder im Leistungsverzeichnis. Somit kann z.B. ein Leistungsverzeichnis deutlich verkürzt werden, wenn bereits wichtige Vorgaben zu technischen Normen in den Vorbemerkungen aufgeführt werden. Wichtig ist grundsätzlich, dass zwischen Vorbemerkungen und Leistungsverzeichnissen keine Widersprüche bestehen.

Ein Beispiel: Werden in den Vorbemerkungen Vorgaben zu Dämmstoffnormen gemacht und diese finden sich nicht in der Leistungsbeschreibung wieder, ist die Ausschreibung nicht mehr rechtlich einwandfrei.

In der Praxis haben Vorbemerkungen nicht automatisch Vorrang vor der Leistungsbeschreibung, auch wenn diese in der Ausschreibung meist vorher aufgeführt werden.

Wo stehen Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis?

In der VOB wird nicht genau festgelegt, wo die Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnung stehen müssen. Auch die ATV DIN 18299 geben keine weiteren Hinweise dazu.

Grundsätzlich sollten Vorbemerkungen immer vor den Leistungen aufgeführt werden, auf die sie sich beziehen. Ausschreibende können dabei auswählen, ob sie die Vorbemerkungen vor das gesamte Leistungsverzeichnis stellen oder die Vorbemerkung vor dem jeweiligen Titel aufführen. Eine Mischform ist ebenfalls möglich. So können z.B. Vorbemerkungen, die das gesamte Ausschreibungsprojekt betreffen, zu Beginn aufgeführt werden, spezifische Vorbemerkungen dann direkt vor dem jeweiligen Titel.

Beispiel für Vorbemerkungen im Leistungsverzeichnis

1.) Eine Ausschreibung für ein Bauprojekt enthält Leistungen für Putz- und Trockenbauarbeiten

In diesem Fall können in den allgemeinen Vorbemerkungen für das Leistungsverzeichnis Hinweise zu technischen Spezifikationen stehen. Vor dem Titel „Putzarbeiten“ finden sich spezielle Vorbemerkungen, die sich nur auf diese Putzarbeiten beziehen, z.B. Vorgaben für die Ausführungsqualität nach DIN V 18550. Dem Titel „Trockenbauarbeiten“ im Leistungsverzeichnis werden schließlich Vorbemerkungen vorangestellt, die sich nur auf den Trockenbau beziehen, z.B. Regeln nach DIN 4103-4 für die Unterkonstruktion beim Trockenbau.

Zulässige und unzulässige Klauseln in Vorbemerkungen

Beim Erstellen von Vorbemerkungen können Klauseln unzulässig sein, wenn sie allgemein aufgeführt werden, aber nur wenige Teilleistungen im Leistungsverzeichnis betreffen. Dies wäre z.B. der Fall, wenn in einem Leistungsverzeichnis fast ausschließlich Trockenbauarbeiten aufgeführt werden, in den Vorbemerkungen aber eine Klausel zur Ausführung von Putzarbeiten zu finden ist. Diese Klausel sollte dann vor dem speziellen Titel eingefügt werden.

Grundsätzlich sollten Vorbemerkungen so verwendet werden, dass sie sich auf den Großteil der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Ausschreibungstexte beziehen und dass diese Regelungen nicht bei jedem betreffenden Titel wiederholt werden müssen.

Besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen

Ausschreibungen und Vorbemerkungen können mit besonderen Vertragsbedingungen ergänzt werden. Diese müssen VOB-gerecht formuliert werden, um unnötige Nachträge und damit verbundene Kosten zu vermeiden.

SIRADOS unterstützt Sie beim Erstellen von zusätzlichen Vertragsbedingungen mit vorformulierten Textbausteinen dabei, rechtlich zulässige Regelungen und Klauseln zu ergänzen. Im Hintergrund erhalten Sie Argumentationshilfen und Informationen zu aktuellen Urteilen. So können Sie schnell feststellen, welche Formulierungen rechtlich bedenklich sein könnten.

Was sind technische Vorbemerkungen?

Technische Vorbemerkungen bzw. Spezifikationen können z.B. nationale Normen sein, die innerhalb europäischer Normen berücksichtigt werden. Ebenso gelten technische Zulassungen oder gemeinsame technische Spezifikationen als technische Vorbemerkungen.

Mit SIRADOS klar formulierte Vorbemerkungen erstellen

Werden allgemeine Vorbemerkungen zu einem Leistungsverzeichnis unklar formuliert, riskieren Bauplaner und Architekten eine Pflichtverletzung gemäß der Leistungsphasen nach HOAI. Diese Pflichtverletzung kann im schlimmsten Fall zu einem Honorarverlust führen.

Mit SIRADOS Vorbemerkungen sind Sie auf der sicheren Seite und profitieren von eindeutigen Formulierungen auf aktuellem rechtlichem Stand. Sie erstellen VOB-konforme Vertragsbedingungen ohne Nachtrags- und Kostenrisiko. Alle technischen Ausführungen lassen sich für Ausschreibungen pro Gewerk nutzen. Darüber hinaus lassen sich die Baudaten in allen AVA-Programmen einsetzen. So sparen Sie beim Erstellen von Ausschreibungen wertvolle Zeit.

Sirados Blog Aktuelle Infos rund um Baupreise und Baudaten

19. Februar 2024

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8. November 2023

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