Ausschreibung Stundenlohnarbeiten einfach erklärt: Voraussetzungen, Dokumentation & Abrechnung

21. April 2026

Stundenlohnarbeiten sind Bauleistungen, die nicht über Einheitspreise, sondern nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der eingesetzten Arbeitskräfte vergütet werden.

Das Thema Stundenlohnarbeiten ausschreiben einfach erklärt wird dargestellt mittels eines Handwerkers mit einem Helm in der Hand. Im Hintergrund sieht man eine überdimensionale Uhr. coffeekai / iStock / Getty Images Plus

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Vorgaben die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) für Stundenlohnarbeiten macht und worauf Sie bei Ausschreibung, Nachweis und Abrechnung achten sollten.

Ausschreibung Stundenlohnarbeiten:
Das Wichtigste in Kürze

  • Stundenlohnarbeiten werden nach Zeitaufwand statt über feste Einheitspreise vergütet.
  • Laut VOB/A dürfen Stundenlohnarbeiten nur im unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden.
  • Wenn Stundenlohnarbeiten ausgeschrieben werden, sollten Stundenzahlen realistisch geschätzt oder alternativ Eventualpositionen mit Stundensätzen verwendet werden.
  • Für die Abrechnung sind Stundenlohnzettel und eine nachvollziehbare Dokumentation der ausgeführten Arbeiten erforderlich.
  • Stundenlohnarbeiten werden nach § 15 VOB/B auf Basis der dokumentierten Arbeitsstunden abgerechnet.

Was sind Stundenlohnarbeiten?

Stundenlohnarbeiten sind Bauleistungen, bei denen Sie die Vergütung nicht über fest vereinbarte Einheitspreise, sondern nach den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden der eingesetzten Arbeitskräfte abrechnen.

Beispiel: Eine Leistung wie das Verlegen von 100 m² Fliesen wird in der Regel als Einheitspreisleistung ausgeschrieben (Preis pro m²). Unvorhersehbare Zusatzarbeiten wie kleinere Anpassungen oder Nacharbeiten werden hingegen häufig als Stundenlohnarbeiten abgerechnet.

Diese Form der Vergütung kommt immer dann zum Einsatz, wenn Sie Art oder Umfang einzelner Leistungen im Voraus nicht ausreichend genau beschreiben oder kalkulieren können. Die Abrechnung erfolgt dabei auf Grundlage der vereinbarten Stundensätze und der dokumentierten Arbeitszeit. Im Bauwesen sind Stundenlohnarbeiten in der Regel in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt.

Wichtig: Sie sollten Bauleistungen möglichst als Einheitspreisleistungen ausschreiben. Stundenlohnarbeiten sind nur in begründeten Ausnahmefällen vorgesehen.

Wann sind Stundenlohnarbeiten zulässig?

Stundenlohnarbeiten dürfen laut § 9 Nr. 1 VOB/A nur im unbedingt erforderlichen Umfang in die Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen Teilleistungen werden mit Ausnahme von Eventualpositionen Bestandteil des Vertrags. Das bedeutet für Sie: Der Auftragnehmer hat somit nicht nur die Pflicht, diese Leistungen auszuführen, sondern auch einen Anspruch darauf, sie ausführen zu können.

Wenn Sie solche vereinbarten Leistungen später aus dem Auftrag herausnehmen, kann dies rechtlich als Teilkündigung des Vertrags gelten. Dabei handelt es sich um eine freie Kündigung nach § 649 BGB. Dieser legt fest, dass dem Auftragnehmer für die nicht erbrachte Leistung unter Umständen der sogenannte „entgangene Gewinn“ zusteht. Auch wenn diese Situation in der Praxis selten vorkommt, soll die Regelung verhindern, dass es zu Streitigkeiten über angebotene, aber nicht abgerufene Arbeitsstunden kommt.

Grundsätzlich sollten Sie Bauleistungen basierend auf den Abrechnungseinheiten des Abschnitts 0.5 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) möglichst als Teilleistungen mit Einheitspreisen ausschreiben und abrechnen. Das gilt auch für viele Nachträge, die ebenfalls häufig als Einheitspreisleistungen angeboten werden können.

Wie funktioniert die Ausschreibung von Stundenlohnarbeiten?

Nach § 9 VOB/A sollen Bauleistungen in der Leistungsbeschreibung möglichst eindeutig und vollständig beschrieben werden. Ziel ist es, die auszuführenden Leistungen so darzustellen, dass Bieter sie zuverlässig kalkulieren und als Einheitspreisleistungen anbieten können.

Wenn Stundenlohnarbeiten erforderlich sind, müssen Sie diese in der Leistungsbeschreibung bzw. im Leistungsverzeichnis klar und nachvollziehbar aufführen. Laut VOB dürfen Sie die Stunden jedoch nur im unbedingt erforderlichen Umfang ausschreiben. In der Praxis geben Sie dabei meist verschiedene Arbeitskräfte mit ihren jeweiligen Stundensätzen an. Zusätzlich sollten Sie möglichst realistisch abschätzen, wie viele Stunden pro Arbeitskraft voraussichtlich anfallen.

Ein Beispiel: Wenn Sie beispielsweise 10 Stunden für einen Gesellen im Leistungsverzeichnis angeben, wird diese Position grundsätzlich Vertragsbestandteil. Der Auftragnehmer kann daher davon ausgehen, dass diese Leistung auch in diesem Umfang benötigt wird. Fallen die Stunden später nicht oder nur teilweise an, kann der Auftragnehmer unter Umständen trotzdem Anspruch auf Vergütung haben.

💡Praxis-Tipp: Eventualpositionen nutzen

Wenn sich der Umfang der Stundenlohnarbeiten nicht zuverlässig abschätzen lässt, können Eventualpositionen eine sinnvolle Lösung sein. Dabei geben Sie keine feste Stundenzahl vor, sondern fragen lediglich den Stundensatz für verschiedene Arbeitskräfte ab. So behalten Sie als Auftraggeber mehr Flexibilität und können dennoch die Kostenstruktur der Angebote vergleichen. Gleichzeitig vermeiden Sie, sich bereits im Voraus auf eine konkrete Stundenzahl festlegen zu müssen.

In vielen Fällen werden Stundenlohnarbeiten während der Bauausführung durch die Bauleitung oder den Auftraggeber angeordnet. Erst durch diese Anordnung wird festgelegt, dass eine bestimmte Leistung als Stundenlohnarbeit ausgeführt werden soll.

Wie müssen Stundenlohnarbeiten nachgewiesen werden?

Damit Sie Stundenlohnarbeiten ordnungsgemäß abrechnen können, müssen Sie diese während der Bauausführung sorgfältig dokumentieren. Der Nachweis dient dazu, die tatsächlich erbrachten Leistungen transparent und nachvollziehbar darzustellen. Gleichzeitig bildet er die Grundlage für die spätere Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber. Grundlage dafür sind Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden, eingesetzte Arbeitskräfte sowie gegebenenfalls verwendete Geräte oder Materialien.

Wichtig: Ohne nachvollziehbare Dokumentation können Sie Stundenlohnarbeiten in der Praxis oft nicht oder nur schwer abrechnen.

Der wichtigste Nachweis für Stundenlohnarbeiten sind sogenannte Stundenlohnzettel. Auf diesen werden die geleisteten Arbeitsstunden der eingesetzten Arbeitskräfte festgehalten.

Typische Angaben auf einem Stundenlohnzettel sind beispielsweise:

  • Datum der ausgeführten Arbeiten
  • Baustelle bzw. Bauvorhaben
  • Art der ausgeführten Tätigkeit
  • eingesetzte Arbeitskräfte
  • Anzahl der geleisteten Stunden

Zusätzlich sollten Sie auch den Einsatz von Geräten, Maschinen oder Materialien dokumentieren. Diese Angaben helfen Ihnen, den tatsächlichen Arbeitsaufwand nachvollziehbar darzustellen und dienen als Grundlage für die spätere Vergütung.

Damit Stundenlohnzettel als Grundlage für die Abrechnung anerkannt werden, müssen sie in der Regel vom Auftraggeber oder der Bauleitung bestätigt werden. Diese Bestätigung dient als Nachweis dafür, dass die aufgeführten Arbeiten tatsächlich durchgeführt wurden. In der Praxis erfolgt die Bestätigung häufig direkt auf der Baustelle, etwa durch die Unterschrift der Bauleitung auf dem Stundenlohnzettel.

Wie werden Stundenlohnarbeiten abgerechnet?

Die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten nach § 15 VOB/B erfolgt auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Leistungen und der vereinbarten Stundensätze. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Arbeiten während der Bauausführung nachvollziehbar dokumentieren.

Als Auftragnehmer müssen Sie die entsprechenden Nachweise zeitnah vorlegen, damit der Auftraggeber die ausgeführten Leistungen prüfen kann. Dazu gehören Stundenlohnzettel und ergänzende Dokumentationen. So stellen Sie sicher, dass die Abrechnung für beide Vertragsparteien transparent und nachvollziehbar bleibt.

Ausschreibung von Stundenlohnarbeiten am Bau: Stundensätze sicher kalkulieren

Die Höhe der Stundensätze spielt bei Stundenlohnarbeiten eine zentrale Rolle, da sie direkt die spätere Vergütung beeinflusst. Sie sollten daher darauf achten, dass die angesetzten Stundensätze realistisch und marktüblich sind.

Zu niedrige Ansätze können dazu führen, dass Angebote wirtschaftlich nicht tragfähig sind, während zu hohe Stundensätze die Baukosten unnötig erhöhen. Eine realistische Einschätzung hilft Ihnen sowohl bei der Planung von Bauprojekten als auch bei der Bewertung von Angeboten im Rahmen der Vergabe von Bauleistungen.

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